Leistungen
Erstellung von Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit:
Erstellung von Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit:
Gutachten können für private Zwecke, als Basis für Verhandlungen, zur Vorlage beim Finanzamt bzw. für steuerliche Zwecke oder für gerichtliche Auseinandersetzungen erstellt werden.
Von den Finanzämtern werden regelmäßig nur Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen anerkannt. Beide Qualifikationen liegen vor.
Für die Kaufpreisaufteilung werden von der Finanzverwaltung in der Regel gutachterliche Stellungnahmen akzeptiert. Ein Gutachten wird erst auf der Ebene Finanzgericht benötigt.